Nachdem
auch in Bayern einige dieser Fälle aufgetreten sind, geben wir nachstehend
einige Empfehlungen zu derartigen Alarmierungen bekannt:
Üblicherweise
werden diese Briefe von sog. Trittbrettfahrern verschickt, trotzdem ist die
permanente Gefahr nicht gänzlich auszuschließen, so dass folgende Maßnahmen
als geeignet erscheinen.
Einsatz
einer örtlichen Feuerwehr ohne Gefahrgutausrüstung:
Mindestausrüstung:
Schutzanzug, Handschuhe, Stiefel und schwerer Atemschutz.
1. Absperrbereich weiträumig festlegen, ca. 50 m, um eigene
Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
2.
Betroffene Personen zu
festzulegenden Sammelplatz bringen.
3.
Betroffene Personen
auffordern, die Schadensstelle nicht zu verlassen.
4. Zutritt zum Gebäude / Objekt verhindern.
Gleichzeitig
ist dann der Einsatz eines LZG (Löschzug-Gefahrgut), einschließlich
Dekon-Komponente erforderlich. (Alarmierungsmöglichkeiten sind vorher abzuklären
und sicherzustellen.)
Der
Einsatz wird von diesen Kräften unter Vollschutz zur Bergung bzw. Sicherung des
kontaminierten Materials ausgeführt.
Anschließend
ist das eingesetzte Personal, welches so gering als möglich zu halten ist,
einschließlich der eingesetzten Geräte zu dekontaminieren.
Weiterer
Hinweis:
Der
Bevölkerung ist zu empfehlen, beim Eintreten einer anzunehmenden
Schadenssituation:
a) Gegenstände nicht zu berühren. Sollte dies bereits
geschehen sein, müssen die entsprechenden Hautpartien kräftig gereinigt
werden.
b)
Gegenstände am Ort des
Auffindens zu belassen.
c)
Daran weder zu riechen,
noch zu schmecken.
d) Kontaminierte Personen sollen nach Möglichkeit keine
weiteren Personen mehr berühren.
In Gebäuden ist gegebenenfalls eine etwa vorhandene Be- und Entlüftungsanlage und dergleichen stillzulegen.