Merkblatt "Feuerlöschschläuche"
A) Bezeichnung
I. Druckschläuche (DIN 14811 und DIN
14817)
|
Bezeichnung: |
A |
B |
C 521) |
C 42 |
D |
S |
|
Innendurchmesser mm: |
110 |
75 |
52 |
42 |
25 |
28/32 |
|
Schlauchlänge m: |
5/20 |
5/20/352) |
15 |
15/303) |
5/15 |
30 |
II. Saugschläuche (DIN 14810)
|
Bezeichnung: |
A |
B |
C |
D4) |
|
Innendurchmesser mm: |
110 |
75 |
52 |
19-25 |
|
Schlauchlänge mit Kupplungen ca. m |
2,50/1,60 |
1,60 |
1,60 |
1,50/3,00 |
1) Die Beladung der Feuerwehrfahrzeuge sieht nach Norm nur noch Druckschläuche
C 42 vor.
2) Nur für Drehleitern
3) z.B. für Schnellangriffseinrichtungen
4) Nur Ansaugschläuche für Löschmittelzusätze (DIN 14819)
B) Behandlung beim Einsatz
I. Druckschläuche
1. Nicht auf dem Boden schleifen
oder über Kanten ziehen
2. Knicke und Verdrehungen vermeiden
3. Vor Schutt, Glut, Laugen, Säuren,
Mineralien und Teer a.ä. bewahren
4. Kupplungen nicht werfen, vor
Verschmutzung schützen
5. An Leitern, Treppen, Fenstern
durch Schlauchhalter sichern und entlasten
6. Fahrbahnen rechtwinklig unter-
bzw. überqueren, Schlauchbrücken auslegen,
durch Posten
sichern (Flagge, Kelle, nachts Warnlampe) oder Schlauchüberführungen
errichten, überfahren
leerer oder gefüllter Schläuche unbedingt vermeiden
7. Ausgangsdruck nicht ruckartig
steigern und verringern, Strahlrohre und Verteiler mit
"Gefühl"
öffnen und schließen
8. Nasse Schläuche bei Zurücknahme
einfach rollen
9. Gefrorene Schläuche nicht mit
Gewalt rollen oder knicken, vor dem Transport auftauen
II. Saugschläuche
1. Saugleitung z.B. nach
Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 kuppeln und verlegen
2. Saugleitungen durch Halteleinen
entlasten, Ventilleine anbringen)
3. Scheuerstellen, Erschütterung
durch Unterlagen verhindern
C) Pflege
Nach Gebrauch Druckschläuche einweichen, dann
einschließlich Kupplungen sorgfältig
reinigen (Kein Benzin, keine Lösemittel) und äußerlich
erkennbare Beschädigungen
(auch Einbände) kennzeichnen. Prüfen, ob Sperring hinter
dem Knaggen-teil eingerastet ist.
I. Druckschläuche
1. Nach jeder Schlauchwäsche
Druckschläuche einzeln mit Gebrauchsprüfdruck prüfen
(Druck
langsam aufbringen!) : A= 8 bar; B, C 52 und C 42 = 12 bar; D= 8 bar
2. Die (formbeständigen) Druckschläuche
S 28 und S 32 müssen jährlich vollständig
abgerollt
geprüft werden. Gebrauchsprüfdruck 14 - 16 bar (Schließdruck Feuerlösch-Kreiselpumpe)
3. Druckschläuche nach jeder
Reinigung und Prüfung sorgfältig - möglichst gestreckt und geschützt
gegen
Witterungseinflüsse - trocknen (Schlauchtrockenturm, Schrägbindestrich oder
Horizontaltrocknung).
Vorsicht vor
Übertrocknung bei Warmluftzufuhr, Temperaturen nicht über 40°C!
4. Druckschläuche - auch neue! -
mindestens halbjährlich verwenden (damit die Innengummierung geschmeidig
bleibt).
II. Saugschläuche
1. Mindestens jährlich nach
entsprechender Sichtprüfung Saugschläuche einzeln einer Druckprüfung
unterziehen :
Prüfdruck 6 bar, Druck langsam (in 1 bis 2 Minuten) aufbringen und mindestens
5 Minuten
halten.
2. Bei jeder Prüfung außerdem
Trockensaugprobe mit Saugschlauchprüfgerät (Saugschläuche einzeln) :
Unterdruck
von 0,8 bar muss unverändert 1 Minute gehalten werden. Im Ausnahmefall auch
vereinfachte
"Betriebsprüfung" zulässig : Prüfung mit Feuerlösch-Kreiselpumpe,
Unterdruck von 0,8 bar darf innerhalb
1 Minute und
30 Sekunden (1 Minute für Pumpe + 30 Sekunden für Saugschlauch) höchstens um
0,1 bar
abfallen. Bei
Trockensaugprobe möglichst auch Schlauchinneres prüfen (Querschnittsveränderungen?).
3. Saugschläuche nach jeder
Reinigung und Prüfung sorgfältig gestreckt aufgehängt oder aufgestellt
trocknen.
D) Reparatur, Prüfnachweise
1. Bei Schäden
Instandsetzung durch Fachkräfte (Gerätewart) oder Lieferanten veranlassen
2. Schlauchkartei (Geräteprüfkartei)
sorgfältig führen
E) Lagerung
I. Schlauchlager
1. Als Schlauchlager nur
trockene, luftige, frostfreie Räume
2. Keine Sonneneinstrahlung,
Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit möglichst wie bei Räumen zum dauernden
Aufenthalt
von Menschen
3. Druckschläuche aufrecht in
offenen Regalen (ohne Mauerberührung) doppelt gerollt lagern
4. Saugschläuche gestreckt lagern, dürfen
nicht durchhängen
II. Fahrzeuge
1. Auf Schlauchhaspeln gekuppelt,
1. und letzte Kupplung sind festzulegen
2. Rollschläuche doppelt gerollt, öfters
lüften ( vgl. mit C) I 3.)
3. Scheuern während der Fahrt
verhindern (festlegen mit Riemen, geeignete Unterlagen)
4. Keine nassen Schläuche auf
Fahrzeug belassen - nach Einrücken sofort gegen trockene auswechseln!