Merkblatt "Feuerlöschschläuche"

A) Bezeichnung
    I.  Druckschläuche (DIN 14811 und DIN 14817)

Bezeichnung:

A

B

C 521)

C 42

D

S

Innendurchmesser mm:

110

75

52

42

25

28/32

Schlauchlänge m:

5/20

5/20/352)

15

15/303)

5/15

30

    II. Saugschläuche (DIN 14810)

Bezeichnung:

A

B

C

D4)

Innendurchmesser mm:

110

75

52

19-25

Schlauchlänge mit Kupplungen ca. m

2,50/1,60

1,60

1,60

1,50/3,00

1) Die Beladung der Feuerwehrfahrzeuge sieht nach Norm nur noch Druckschläuche C 42 vor.
2) Nur für Drehleitern
3) z.B. für Schnellangriffseinrichtungen
4) Nur Ansaugschläuche für Löschmittelzusätze (DIN 14819)

B) Behandlung beim Einsatz
    I.  Druckschläuche
       
1. Nicht auf dem Boden schleifen oder über Kanten ziehen
        2. Knicke und Verdrehungen vermeiden
        3. Vor Schutt, Glut, Laugen, Säuren, Mineralien und Teer a.ä. bewahren
        4. Kupplungen nicht werfen, vor Verschmutzung schützen
        5. An Leitern, Treppen, Fenstern durch Schlauchhalter sichern und entlasten
        6. Fahrbahnen rechtwinklig unter- bzw. überqueren, Schlauchbrücken auslegen,
            durch Posten sichern (Flagge, Kelle, nachts Warnlampe) oder Schlauchüberführungen
            errichten, überfahren leerer oder gefüllter Schläuche unbedingt vermeiden
        7. Ausgangsdruck nicht ruckartig steigern und verringern, Strahlrohre und Verteiler mit
            "Gefühl" öffnen und schließen
        8. Nasse Schläuche bei Zurücknahme einfach rollen
        9. Gefrorene Schläuche nicht mit Gewalt rollen oder knicken, vor dem Transport auftauen

    II. Saugschläuche
        1. Saugleitung z.B. nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 4 kuppeln und verlegen
        2. Saugleitungen durch Halteleinen entlasten, Ventilleine anbringen)
        3. Scheuerstellen, Erschütterung durch Unterlagen verhindern

C) Pflege
   
Nach Gebrauch Druckschläuche einweichen, dann einschließlich Kupplungen sorgfältig
    reinigen (Kein Benzin, keine Lösemittel) und äußerlich erkennbare Beschädigungen
    (auch Einbände) kennzeichnen. Prüfen, ob Sperring hinter dem Knaggen-teil eingerastet ist.
    I.  Druckschläuche
        1. Nach jeder Schlauchwäsche Druckschläuche einzeln mit Gebrauchsprüfdruck prüfen
            (Druck langsam aufbringen!) : A= 8 bar; B, C 52 und C 42 = 12 bar; D= 8 bar
        2. Die (formbeständigen) Druckschläuche S 28 und S 32 müssen jährlich vollständig
            abgerollt geprüft werden. Gebrauchsprüfdruck 14 - 16 bar (Schließdruck Feuerlösch-Kreiselpumpe)
        3. Druckschläuche nach jeder Reinigung und Prüfung sorgfältig - möglichst gestreckt und geschützt
            gegen Witterungseinflüsse - trocknen (Schlauchtrockenturm, Schrägbindestrich oder Horizontaltrocknung).
            Vorsicht vor Übertrocknung bei Warmluftzufuhr, Temperaturen nicht über 40°C!
        4. Druckschläuche - auch neue! - mindestens halbjährlich verwenden (damit die Innengummierung geschmeidig
            bleibt).
    II. Saugschläuche
        1. Mindestens jährlich nach entsprechender Sichtprüfung Saugschläuche einzeln einer Druckprüfung
            unterziehen : Prüfdruck 6 bar, Druck langsam (in 1 bis 2 Minuten) aufbringen und mindestens
            5 Minuten halten.
        2. Bei jeder Prüfung außerdem Trockensaugprobe mit Saugschlauchprüfgerät (Saugschläuche einzeln) :
            Unterdruck von 0,8 bar muss unverändert 1 Minute gehalten werden. Im Ausnahmefall auch vereinfachte
            "Betriebsprüfung" zulässig : Prüfung mit Feuerlösch-Kreiselpumpe, Unterdruck von 0,8 bar darf innerhalb
            1 Minute und 30 Sekunden (1 Minute für Pumpe + 30 Sekunden für Saugschlauch) höchstens um 0,1 bar
            abfallen. Bei Trockensaugprobe möglichst auch Schlauchinneres prüfen (Querschnittsveränderungen?).
        3. Saugschläuche nach jeder Reinigung und Prüfung sorgfältig gestreckt aufgehängt oder aufgestellt trocknen.

D) Reparatur, Prüfnachweise
        1. Bei Schäden Instandsetzung durch Fachkräfte (Gerätewart) oder Lieferanten veranlassen
        2. Schlauchkartei (Geräteprüfkartei) sorgfältig führen

E) Lagerung
    I.  Schlauchlager
        1. Als Schlauchlager nur trockene, luftige, frostfreie Räume
        2. Keine Sonneneinstrahlung, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit möglichst wie bei Räumen zum dauernden
            Aufenthalt von Menschen
        3. Druckschläuche aufrecht in offenen Regalen (ohne Mauerberührung) doppelt gerollt lagern
        4. Saugschläuche gestreckt lagern, dürfen nicht durchhängen
    II. Fahrzeuge
        1. Auf Schlauchhaspeln gekuppelt, 1. und letzte Kupplung sind festzulegen
        2. Rollschläuche doppelt gerollt, öfters lüften ( vgl. mit C) I 3.)
        3. Scheuern während der Fahrt verhindern (festlegen mit Riemen, geeignete Unterlagen)
        4. Keine nassen Schläuche auf Fahrzeug belassen - nach Einrücken sofort gegen trockene auswechseln!